Behandlungsablauf und Kosten
Behandlungsablauf
Zunächst wird, nachdem Sie sich entschieden haben, sich in Behandlung zu begeben, eine ausführliche Diagnostik zur Ursachenabklärung Ihres bisher unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt
Nachdem die für Sie zutreffenden Diagnoseverfahren eingesetzt wurden und die Ergebnisse vorliegen,
besprechen wir mit Ihnen diese und entscheiden mit Ihnen gemeinsam über eine eventuelle Therapie.
Auf Ihren Wunsch hin wird ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittener Behandlungsplan gemeinsam mit Ihnen erstellt.
Erfolgschancen mit IVF/ICSI
Seit Jahrzehnten werden im Rahmen einer Qualitätssicherungsmaßnahme im "Deutschen IVF-Register" prospektiv stimulierte Zyklen für IVF und ICSI zentral gesammelt und jährlich ausgewertet.
Die deutschland-weite Auswertung kann in Statistiken eingesehen werden: http://www.deutsches-ivf-register.de/jahrbuch-archiv.php.
Die Zentren erhalten zudem eine eigene Statistik über eigene Qualitätsparameter und können sich so mit anderen Zentren in Deutschland vergleichen. Wir haben über viele Jahre hinweg kontinuierlich sehr gute Schwangerschaftsraten nach IVF und besonders nach ICSI. Eine neuere Statistik zeigt vergleichend zu anderen Zentren in Deutschland die Schwangerschaftsrate bei der "Idealpatientin": diese Frau mit Kinderwunschbehandlung ist jünger als 35 Jahre alt, es konnten mindestens 4 Eizellen gewonnen und befruchtet werden und es wurden 2 Embryonen übertragen. Mehr als die Hälfte dieser Frauen wurde 2020 in unserem Zentrum nach einem Embryotransfer schwanger.
Abbildung: Schwangerschaftsraten/Punktionszyklus in unserem Zentrum (gelber Balken) im Vergleich zu anderen deutschen Zentren 2022
Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die kompletten Kosten für die Diagnostik und z.T. medikamentöse Therapie bei unerfülltem Kinderwunsch. Die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden jedoch seit der Gesundheitsreform 2004 nur zum Teil von den gesetzlichen Kassen bezuschusst. Bei privatversicherten Paaren hängt die Möglichkeit zur Kostenübernahme von dem jeweiligen Vertrag ab. Die Kostenübernahme wird individuell beantragt.
Förderung der Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Sachsen
Seit 1.7.2013 gilt eine besondere Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in Sachsen. Seit 2016 ist die Förderung auch für Paare möglich, die nicht verheiratet sind und
- ihren Wohnsitz in Sachsen haben,
- im Alter zwischen 25.-40. Lebensjahr (Frau) und 25.-50. Lebensjahr (Mann) sind und
- denen ein Anspruch auf Kostenerstattung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung einer gesetzlichen Krankenkasse zusteht.
Die jeweilige maximale Zuwendung für die ersten 3 Versuche, die den Paaren als Förderung in Sachsen zusteht, beträgt 375 Euro für eine IVF-Behandlung und 450 Euro für eine künstliche Befruchtung mit ICSI. Vor Beginn einer Behandlung muss der Bewilligungsbescheid vorliegen. Die entsprechenden Antragsformulare können Paare hier herunterladen:
Maßnahmen der künstlichen Befruchtung KSV
Wir helfen gerne bei der Beantragung. Weitere Informationen über: