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Fach- und Arztinformation, Kooperation

Probeneinsendung von Kooperationspartnern

Für die molekulargenetische Diagnostik benötigen wir

  • Die vollständig ausgefüllte Checkliste zur Familienanamnese
  • Ein Original der Aufklärung und der vom Arzt und Patienten unterschriebenen Einwilligung in die Genetische Diagnostik, Aufnahme in die Registerstudie des Deutschen Konsortiums HerediCaRe und Schweigepflichtentbindung
  • Die vollständig ausgefüllte Laboranforderung
  • Ein eindeutig gekennzeichnetes Röhrchen mit EDTA-Blut (9 ml, alternativ 2 x 4,5 ml): Abnahmedatum und Name, Vorname sowie Geburtsdatum der Person. Materialien ohne Kennzeichnung können wir leider nicht entgegennehmen. Nach Abnahme das Röhrchen sofort gut durchmischen und die Lagerungs- und Versandbedingungen beachten.
  • Blutröhrchen müssen sofort nach Abnahme über Kopf geschwenkt werden, um eine Gerinnung zu verhindern.
  • Eine Krankenkassen-spezifische Teilnahmeerklärung zum Vertrag der Besonderen Versorgung nach §140a SGB V
  • Bei Einsendung von genomischer DNA oder anderen, nicht aufgeführten Materialien bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache unter Tel.: 0351 458-18349.

 Bedingungen an den Probenversand

  • Proben sind gegen Bruch und Auslaufen zu sichern
  • Proben sind nicht tiefgekühlt zu versenden, ggf. über Nacht im Kühlschrank bei 4°C-7°C aufbewahren.
  • Versand innerhalb von 24 Stunden per Post
  • Materialannahme:

Montag - Donnerstag von 08:00 - 15:00 Uhr

Freitag von 08:00 - 11:00 Uhr

Sekretariat Familiärer Brust- und Eierstockkrebs

Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Erdgeschoss, Haus 21

Fetscherstr. 74

01307 Dresden


Hinweise zum Gendiagnostikgesetz

  • Voraussetzung für die genetische Diagnostik sind die umfassende Aufklärung und die schriftliche Einwilligung des Patienten oder des gesetzlichen Vertreters.
  • Aufklärung notwendig über die Möglichkeit zum Widerruf an jeder Stelle der Diagnostik, auch kurz vor der Befundmitteilung (das Recht auf Nichtwissen des Befundes).
  • Die prädiktive Diagnostik bei gesunden Angehörigen ist nicht Teil des Kooperationsvertrages und darf nur nach vorheriger genetischer Beratung durch einen Facharzt für Humangenetik bzw. Arzt mit spezieller Fortbildung erfolgen.
  • Vor Beginn der Diagnostik ist eine angemessene Bedenkzeit zu ermöglichen.
  • Bei pathologischem Befund soll die Ergebnismitteilung möglichst durch den gleichen Arzt erfolgen, der die Aufklärung durchgeführt hat. Eine zweite ausführlichere Beratung durch einen Facharzt für Humangenetik bzw. einen Arzt mit spezieller Fortbildung soll ausdrücklich angeboten werden.

Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zum Gendiagnostikgesetz

Übersicht aktuelle Kooperationspartner: