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Neugeborenen-Hörscreening

Neugeborenen-Hörscreening

Liebe Eltern,

wir freuen uns mit Ihnen über die Geburt Ihres Kindes.

Hat das Neugeborenen-Hörscreening bei Ihrem Kind einen kontrollbedürftigen Befund ergeben oder wurde kein Screening durchgeführt, sollte wohnortnah eine Kontrolle erfolgen. Ein kontrollbedürftiger Befund bedeutet nicht automatisch, dass eine Hörstörung vorliegt. Jedoch sollte unbedingt zeitnah eine Kontrolluntersuchung (spätestens bis zur U3 in der 4.-5. Lebenswoche) durchgeführt werden. Eine aktuelle Liste wohnortnaher Nachuntersuchungsstellen zum Neugeborenen-Hörscreening finden Sie hier.

Sollte auch diese Untersuchung einen kontrollbedürftigen Befund ergeben, ist eine pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik notwendig. Diese ist auch in unserem HörCentrum möglich.

Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung in unserer Klinik erreichen Sie uns unter:

Annett Seidel

Annett Seidel

Telefon: 0351 458 3988

Email: 


 


 

Ein gutes Gehör ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln können. Aus diesem Grund ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu therapieren. Seit 2009 haben Kinder nach der Geburt einen Anspruch auf das Neugeborenen-Hörscreening als Teil der Früherkennungsuntersuchungen. Laut Kinder-Richtlinie sollen beidseitige Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35dB erkannt werden.

Für den Test stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Messung von otoakustischen Emissionen und die Hirnstamm-Audiometrie. Beide Verfahren sind für ihr Kind schmerzfrei und können im Schlaf durchgeführt werden. Bei diesen Untersuchungen wird zunächst nur zwischen „bestanden“ (pass) oder „nicht bestanden“ (fail) unterschieden.  Bei einem unauffälligen Ergebnis (pass) kann eine Hörstörung ausgeschlossen werden. Bei einem auffälligen Hörscreening (fail) sollte eine Kontrolle erfolgen. Ein auffälliges Screening bedeutet jedoch nicht, dass ihr Kind schwerhörig ist. Das Ergebnis des Screenings stellt keine Diagnose dar.

Eine Kontrolle nach auffälligem oder einseitigem Hörscreening kann bei ausgewiesenen HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzten durchgeführt werden.

In unserer HNO-Tagesklinik wird die sogenannte Konfirmationsdiagnostik durchgeführt. Diese wird notwendig, wenn die Kontrolle des Screenings weiterhin auffällig ist.

Sollte auch diese Untersuchung einen kontrollbedürftigen Befund ergeben, ist eine pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik notwendig. Diese ist auch in unserem HörCentrum möglich