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Allgemeine Sprechstunde - weiterführende Informationen

Alle Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich. Eine Anfahrt mit dem privaten PKW ist auf Grund der sehr begrenzten Parkmöglichkeiten nur bedingt möglich. Lageplan und Anfahrt siehe hier.

Unsere Poliklinik und Ambulanz steht Patient*innen mit Überweisung oder auch ohne Überweisung offen.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir eine qualitativ hochwertige Behandlung anbieten möchten und es daher zu längeren Wartezeiten auf Termine kommen kann. Eine Akutvorstellung von Notfallpatienten (z.B. akute Entzündung oder Blutung oder Verletzungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich) oder von Patient*innen mit Verdacht auf bösartige Erkrankungen ist selbstverständlich möglich und bleibt diesen vorbehalten. Die Reihenfolge der Patient*innen wird vom Behandler bestimmt.

Vor der Vorstellung bei uns empfiehlt sich jedoch eine Konsultation bei  niedergelassenen Kolleg*innen in einer Praxis, häufig kann hier schon eine Lösung gefunden werden.

Die Anmeldung zum Einlesen der Krankenversichertenkarte erfolgt bitte vor jedem Termin im Erdgeschoss Zimmer 116.

Zum Termin bringen Sie des weiteren bitte (soweit vorhanden) Folgendes mit:

  • Krankenversichertenkarte ("Chipkarte")
  • wenn vorhanden einen Überweisungsschein
  • Medikamentenplan
  • Pflegeüberleitungsbogen
  • Allergieausweis, Implantat- oder Herzpass 
  • Röntgenbilder, CT, MRT inklusive Befunde
  • aktuelle Befunde, Arztberichte, weitere Behandlungsunterlagen
  • Transportscheine vom Hausarzt für Hin- und Rückfahrt
  • Nachweis über Pflegegrad,  Schwerbehinderung, Zuzahlungsbefreiung
  • Betreuungsausweis, Vorsorgevollmacht

Für die Vorstellung Minderjähriger oder von Patient*innen mit gesetzlicher Betreuung oder wirksamer Vorsorgevollmacht ist die persönliche Anwesenheit des Vormundes Voraussetzung. Der entsprechende Nachweis (Betreuungsausweis, Betreuungsbeschluss, Vorsorgevollmacht) ist im Original vorzulegen.

Sie können Befunde oder Röntgenbilder gern auch per E-Mail an  oder per Fax 0351 458-4314 übermitteln.

Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Zweck einer ambulanten Vorstellung ist nicht möglich. Es kann eine Bescheinigung über die Dauer des Termins ausgestellt werden.

Die Ausstellung eines Transportscheins kann nur ab einschließlich Pflegegrad 3 erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wenn Ihr Termin zur Planung eines stationären Aufenthalts erforderlich ist, einige organisatorische Wege zu erledigen sind. Planen Sie bitte ausreichend Zeit ein.