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Zahnärztliche/ oralchirurgische Eingriffe


Was sind zahnärztliche/oralchirurgische Eingriffe?

Dazu zählen die unkomplizierte Zahnentfernung (sog. Zahnextraktion), die operative Entfernung von Wurzelresten, von Weisheitszähnen und anderen verlagerten Zähnen, die operative Behandlung von Zysten und Veränderungen des Kieferknochens sowie Operationen an der Mundschleimhaut, ein Kieferknochenaufbau oder die Insertion von Zahnimplantaten.

Auch bei Vorliegen besonderer Risiken wie Blutgerinnungsstörung, Einnahme gerinnungshemmender Medikamente oder schweren Nebenerkrankungen sind diese Eingriffe nach eingehender Untersuchung und Beratung in unserem Haus gut möglich. 

Eine Behandlung unter Vollnarkose ist unter besonderen Voraussetzungen ebenfalls möglich.


Was ist nach einer Operation in der Mundhöhle zu beachten?

  • Ihre Reaktionsfähigkeit (besonders im Straßenverkehr) kann nach einer örtlichen Betäubung und durch die Belastung durch den chirurgischen Eingriff herabgesetzt sein, deshalb sollten Sie sich am besten nach Hause fahren lassen. Bis zum Abklingen der Betäubung sollten Sie bitte nichts essen und nichts Heißes trinken (Verletzungsgefahr!).
  • Wurde am Ende der Operation einen Stofftupfer eingelegt, beißen Sie eine halbe Stunde auf diesen und entfernen Sie ihn dann selbstständig. Sollte wider Erwarten eine Nachblutung auftreten, beißen Sie für eine halbe Stunde auf ein zusammengerolltes sauberes, angefeuchtetes Stofftaschentuch. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den kieferchirurgischen Notdienst.
  • Zur Verminderung einer Schwellung nach dem Eingriff und zur Schmerzlinderung ist eine lokale Kälteanwendung (Kühlakku, feucht-kalte Umschläge) für 2-3 Tage sehr hilfreich. Verwenden Sie jedoch bitte keine Eispackungen in unmittelbarem Hautkontakt.
  • Nach Abklingen der Betäubung sollten Sie für die nächsten Tage weiche, nicht zu heiße Kost zu sich nehmen. Schonen Sie beim Kauen möglichst die behandelte Seite.
  • In den nächsten 24 Stunden sollten Sie weder Alkohol noch Bohnenkaffee, Cola oder schwarzen Tee trinken. Verzichten Sie bis zum Abschluss der Wundheilung auf das Rauchen. Hierdurch verringern Sie die Gefahr einer Nachblutung und tragen zu einer besseren Wundheilung bei. In den ersten Tagen sollte kein Saunabesuch erfolgen.
  • Sollte die Mundöffnung nach der Behandlung eingeschränkt sein, sollte Sie dies nicht beunruhigen. Bemerken Sie jedoch eine starke Kieferklemme, anhaltende Gefühlsstörungen (nach Abklingen der örtlichen Betäubung) und/oder stärker werdende Schmerzen trotz Einnahme der empfohlenen Schmerzmittel und intensiver Kühlung, suchen Sie zeitnah die behandelnde Einrichtung auf.
  • In der ersten Woche nach dem Eingriff sollten Sie körperliche Anstrengungen vermeiden.
  • Putzen Sie regelmäßig (3-mal täglich) Ihre Zähne und auch evtl. vorhandene Prothesen. Sparen Sie dabei jedoch den Operationsbereich aus und vermeiden Sie intensives Spülen. Unterstützend sollte, wenn überhaupt, sehr vorsichtig Kamillentee oder eine Chlorhexidin-haltige Mundspüllösung verwendet werden.
  • Wenn Ihnen Medikamente verordnet wurden, halten Sie sich bitte exakt an die Einnahmevorschriften. Insbesondere bei Schmerztabletten ist auf die Höchstdosis zu achten!

Alle Hinweise können Sie hier bequem als PDF herunterladen.


Zahnextraktionen bei Blutgerinnungsstörungen

Liegt eine angeborene oder erworbene Gerinnungsstörung vor, kann selbst eine Zahnextraktion zu einer sehr komplexen Behandlung führen und sogar eine stationäre Aufnahme erforderlich machen.

Je nach Ursache der Gerinnungsstörung und Umfang der Behandlung ist der Eingriff in einer Einrichtung mit Möglichkeit zur stationären Aufnahme günstiger .

Im Vorfeld erfolgt eine Abstimmung mit den behandelnden (Haus-)Ärzt*innen, um das Risiko einer Nachblutung zu minimieren. Medikamente sollten NICHT selbstständig, sondern nur nach Rücksprache pausiert werden.

Bei angeborenen Gerinnungsstörungen erfolgt eine Absprache mit der Gerinnungsambulanz des Universitätsklinikums zur optimalen Therapie zum Beispiel durch die Gabe von Faktorkonzentraten.


Zahnextraktionen bei schweren Grunderkrankungen oder unter Einnahme besonderer Medikamente

Einige Patient*innen erhalten Medikamente, die das Immunsystem oder die Wundheilung schwer beeinträchtigen. In diesem Fall sollte eine Behandlung nur in Abstimmung mit den behandelnden Ärzt*innen erfolgen. Medikamente sollten NICHT selbstständig, sondern nur nach Rücksprache pausiert werden.


Behandlungen in Vollnarkose

Die meisten oralchirurgischen Eingriffe können in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

Ist die Behandlung in örtlicher Betäubung nicht möglich ist (z.B. bei geistiger Behinderung), kann dies unter Vollnarkose in erfolgen. Vor Beginn der Behandlung muss eine Zusage zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen. 

Wird aus anderen, persönlichen Gründen eine Vollnarkose gewünscht, dann ist dies eine Privatleistung. Auf Wunsch kann eine Beratung erfolgen und ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Bei Patient*innen, die nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, muss ein gesetzliche Vertreter*in und/oder die betreuende Person (mit gesetzlicher Entscheidungsbefugnis) bei allen Terminen anwesend sein.

Bei Patient*innen mit Behinderung, die zur Überwachung nach einem umfangreicheren Eingriff stationär aufgenommen werden müssen, kann eine Bezugsperson nur mit aufgenommen werden, wenn dies zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde und ausreichende Kapazitäten auf der Bettenstation vorhanden sind.