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Tumorembolisation

Tumorembolisation

Generelles

Katheterbasierte gefäßverschließende Eingriffe (Embolisationen) spielen in der Kopf-Hals-Region eine wichtige Rolle. Im Notfall werden sie beim starken Nasenbluten eingesetzt, aber auch bei verletzungsbedingten Blutungen kann eine Embolisation helfen.

Geplante („elektive“) Embolisationen finden unter anderem vor Operationen bei Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren statt. Ziel ist die „Trockenlegung“ eines übermäßig durchbluteten Tumors, um ihn dann weniger blutig, kontrollierter und schneller operieren zu können. Zudem erhöht ein blutärmeres OP-Feld die Beurteilbarkeit hinsichtlich der umgebenden Strukturen, die zu schonen sind und kann zu einer vollständigeren Tumorentfernung beitragen.

Indikation

Bei folgenden Tumoren der Kopf-Hals-Region kann erfahrungsgemäß eine Embolisation vor der Operation helfen:

  • Juveniles Nasen-Rachen Angiofibrom,
  • Hämangiopericytom,
  • Meningiom,
  • Hämangioblastom,
  • Paragangliom (Glomustumor an der Carotis oder der Jugularvene schädelbasisnah) und
  • Metastasen.

Ablauf des Eingriffs

Kopf-Hals-Tumore können mit katheterbasierten (endovaskulären) Verfahren über die Leiste oder den Arm sowie mit direkt über die Haut (perkutan) durchgeführten Embolisationen behandelt werden. Folgende Materialien können endovaskulär in die Turmorgefäße eingebracht werden: Partikel (aus bestimmten Alkoholen und Zuckern), Kleber und ausfällende Flüssigkeiten sowie Platinspiralen, wie sie bei anderen verschließenden Verfahren in der interventionellen (Neuro-) Radiologie verwendet werden(z.B. arteriovenöse Malformationen).

Risiken

Einschränkend muss erwähnt werden, dass Ergebnisse zur Sicherheit und Wirksamkeit der Tumorembolisation vor Operationen nur aus kleineren Fallserien stammen. Der letztgültige wissenschaftliche Nachweis muss also noch erbracht werden. Daher kann keine generelle Empfehlung zur Embolisation von Kopf-Hals-Tumoren vor Operationen abgeleitet werden. Da die Tumore (glücklicherweise) sehr selten sind, wird es schwierig, große Studien durchzuführen, die diese Frage mit der nötigen Sicherheit beantworten könnten. Die Entscheidung für oder gegen eine Tumorembolisation vor einer geplanten Operation kann daher nur individuell mit der betroffenen Person und zwischen den Fachdisziplinen erarbeitet werden; die Erfahrung des Operateurs wird diese wesentlich mitbestimmen.

In seltenen Fällen, wenn Patient*innen als nicht operationsfähig eingeschätzt werden, kann eine Tumorembolisation die einzig verbleibende Behandlungsmöglichkeit sein. Sie kann zur Größenabnahme des Tumors, zur Schmerzlinderung (Palliation) und zur Vorbeugung schwerer, teils lebensbedrohlicher Blutungen angezeigt sein.

Angebot der Beratung

Wenn Ihr Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder Ihr Chirurg Ihnen von einer „Tumorembolisation“ oder „Tumor-Verödung“ gesprochen hat, bieten wir Ihnen an, sich mit Ihren Unterlagen bei uns zu einem persönlichen Gespräch vorzustellen. Wir werden anhand Ihrer Unterlagen versuchen mit Ihnen gemeinsam die beste Behandlung zu finden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in unserer Neurovaskulären Sprechstunde.

zuletzt verändert: 05.06.2023