Gelenkerhaltende Operationen
Eine Entscheidung zur Operation ist bei der Kniegelenksarthrose dann sinnvoll, wenn mit konservativen Maßnahmen keine ausreichende Beschwerdelinderung erreicht wird und/oder die begründete Hoffnung besteht, mit einem vorbeugenden Eingriff den Verlauf der Arthrose zu verlangsamen.
Gelenkspiegelung (Arthroskopie)
Eine Gelenkspiegelung kann den Verlauf der Arthrose nicht beeinflussen und wird deshalb bei der Arthrose nicht mehr regelhaft angewendet. Sie kann jedoch z.B. bei Einklemmungserscheinungen und Blockierungen angezeigt sein, wenn ein freier Gelenkkörper oder ein Meniskusschaden als Ursache vorliegt. Sobald im Röntgenbild fortgeschrittene Arthrosezeichen vorliegen, lassen sich im Regelfall mit einer Gelenkspiegelung keine längerfristigen Verbesserungen mehr erreichen. Das mit einer Gelenkspiegelung verbundene Auswaschen von entzündungsfördernden Abbauprodukten des Knorpelstoffwechsels führt zwar gelegentlich zu einer kurzfristigen Erleichterung. Da sich jedoch die fortgeschrittene Abnutzung und die daraus resultierende Schmerzen nicht ursächlich beheben lassen, muss mit der Wiederkehr der Beschwerden innerhalb weniger Wochen gerechnet werden. Damit sind sowohl der Aufwand als auch die potenziellen Risiken einer Operation nicht gerechtfertigt.
Knorpelschaden, Meniskusriss:
Biologische Maßnahmen zur Knorpelregeneration
Auch für Operationen zum Knorpelersatz gilt, dass sie nur in einem sehr frühen Stadium der Arthrose angewendet werden können. Der Knorpelschaden sollte auf einen sehr kleinen Bezirk begrenzt und der umgebende Knorpel intakt sein. In diesem Fall kann ein Versuch unternommen werden, durch eine Knorpelverpflanzung oder eine Anbohrung der freiliegenden Gelenkfläche die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und einen neuen Knorpelüberzug zu fördern.
Achskorrekturen
Bei ausgeprägtem O- oder X-Bein kann mit Korrektureingriffen am gelenknahen Ober- oder Unterschenkelknochen die Beinachse begradigt und damit eine bessere Belastung des Gelenkes erreicht werden. Sie sind dann angezeigt, wenn eine deutliche Fehlstellung vorliegt. Wie bei der Gelenkspiegelung gilt auch hier, dass noch keine fortgeschrittene Arthrose vorliegen sollte. Bei höhergradiger Gelenkabnutzung bleiben die Schmerzen häufig bestehen, auch wenn eine günstigere Stellung des Beines und der Gelenkflächen durch eine Operation erzielt wurden. Zudem sollte sich der Patient für eine Korrekturoperation im jüngeren oder allenfalls mittleren Lebensalter (in der Regel bis zum 50. Lebensjahr) befinden, da die Behandlungsergebnisse im höheren Lebensalter ungünstiger sind und hier mit einem Teil- oder Totalgelenkersatz gute Alternativen zur Verfügung stehen.
Gelenkerhaltende Operationen (biologische Maßnahmen zur Knorpelregeneration, Achskorrekturen) können meist nur im Anfangsstadium der Arthrose eingesetzt werden und müssen individuell auf ihre Indikation geprüft werden. Die Gelenkspiegelung (Arthroskopie) wird nur noch ausnahmsweise zur Behandlung der Arthrose eingesetzt.