Vorbeugende Maßnahmen bei Kniegelenksarthrose
Ziel der sogenannten Primär-Prävention ist es, das Auftreten einer Arthrose zu verhindern. Dazu gehören die rechtzeitige und erfolgreiche Behandlung von Kniebinnenschäden (z.B. Kreuzband- und Meniskusverletzungen) und die Korrektur relevanter Beinachsenfehlstellungen sowie die Vermeidung von Überlastungen. Übergewicht sollte reduziert und gelenkschädigende sportliche oder berufliche Tätigkeiten vermieden werden. Durch regelmäßige sport- bzw. arbeitsmedizinische Untersuchungen kann bei gefährdeten Personen eine Früherkennung erfolgen. Bei vorliegenden Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus, Gicht) ist eine optimale medizinische Einstellung der Blutzucker- und Harnsäure-Werte erstrebenswert. Auch übermäßiger Alkohol- und Nikotinkonsum sollten vermieden werden.
Bei beginnender Arthrose soll mit Maßnahmen der Sekundär-Prävention das Fortschreiten der Erkrankung aufgehalten werden. Auch hier müssen nach Möglichkeit sämtliche belastende Faktoren ausgeschaltet werden. Es sollte ein ideales Körpergewicht sowie moderate regelmäßige Bewegung und Muskelkräftigung angestrebt werden. Im Einzelfall können gelenkerhaltende operative Maßnahmen sinnvoll sein.
Bei bereits manifestierter Arthrose bleibt nur noch die Tertiär-Prävention. Da hier die Erkrankung nicht mehr aufgehalten oder verlangsamt werden kann, dienen sämtliche Maßnahmen der Verhinderung von Folgeschäden. Durch Schmerzen und eine zunehmende Einschränkung der Gelenkfunktion reduzieren betroffene Patienten oftmals ihre körperlichen Aktivitäten. Dies kann zu Übergewicht und daraus resultierenden weiteren Krankheiten führen (Diabetes mellitus, erhöhte Blutfettwerte, Bluthochdruck, Durchblutungsstörungen etc.). Außerdem gehen damit oftmals Minderungen bzw. Einschränkungen der Muskelkraft, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer einher, was wiederum die Beschwerden verstärken und die Betroffenen in ihrer Lebensqualität sowie in der Ausübung von Beruf und Freizeitaktivitäten einschränken kann. Die Tertiär-Prävention umfasst sämtliche Maßnahmen zur Beschwerdelinderung und zum Erhalt der Gelenkfunktion. Hier kommt das breite Spektrum an medikamentösen und nichtmedikamentösen Maßnahmen zur Anwendung. Zeigen diese konservativen Therapiemethoden keinen Erfolg, kann der künstliche Gelenkersatz erfolgen.