Ärztliche Untersuchung bei der Hüftarthrose
Klinische Untersuchung
Bei Hüftgelenkbeschwerden beginnt die ärztliche Untersuchung mit einer Befragung der wesentlichen Symptome und Beschwerden. Wichtig ist die Angabe von möglichen Vorerkrankungen und früheren Operationen sowie der beruflichen und sportlichen Belastung. Dann werden das Gangbild und die Körperhaltung im Stand (Beinlängenunterschied, Wirbelsäulen- und Beckenhaltung) geprüft. Die Beweglichkeitsprüfung sowie das Abtasten nach schmerzhaften Strukturen im Hüftbereich erfolgen im Liegen. In Abhängigkeit von der Verdachtsdiagnose schließen unterschiedliche Funktionsprüfungen (Muskelkraft, Durchblutung der Beine, Nervenfunktion) die klinische Untersuchung ab. Wenn bei einem der Untersuchungsschritte Schmerzen auftreten, sollte dies dem Arzt immer mitgeteilt werden.
Röntgenaufnahmen
Das erste und wichtigste bildgebende Untersuchungsverfahren bei der Hüftarthrose ist die Röntgenaufnahme. Im Regelfall erfolgen eine Aufnahme des Beckens von vorn und eine Aufnahme des betroffenen Hüftgelenkes von der Seite. Die Aufnahmen dienen dem Arzt zur Einschätzung möglicher Formstörungen (z. B. Dysplasie und Impingement) sowie einer Vermessung wichtiger Winkelwerte und zur Bewertung des Arthrosegrades. Die Strahlenbelastung einer normalen Röntgenaufnahme ist sehr gering und der Aussagewert für die Behandlungsplanung von großer Bedeutung.
Bewertung des Arthrosegrades
Im Röntgenbild lassen sich folgende Schweregrade einer Hüftarthrose unterscheiden (Einteilung nach Kellgren und Lawrence):
Weitere Untersuchungsverfahren
Neben der Sonographie (Ultraschall-Untersuchung), die vor allem dem Nachweis von Flüssigkeit im Hüftgelenk dient, kommt vor allem die Magnetresonanztomographie (MRT) bei Beschwerden im Hüftbereich zur Anwendung. Aufgrund des deutlich höheren Aufwandes ist eine MRT-Untersuchung jedoch nur speziellen Fragestellungen vorbehalten und sollte nicht vor einer Röntgenaufnahme durchgeführt werden. Sie ist dann sinnvoll, wenn bei fehlenden Arthrosezeichen im Röntgenbild nach anderen Erkrankungsursachen gesucht werden muss und beispielsweise der Stellenwert von gelenkerhaltenden Operationseingriffen zu prüfen ist.
Bei der fortgeschrittenen Hüftarthrose sind außer einer Röntgenaufnahme keine zusätzlichen bildgebenden Untersuchungen sinnvoll.
Es gibt heute noch keine Blutwerte, die für eine Hüftarthrose typisch wären und sich vielleicht für eine Verlaufskontrolle eignen würden. Deshalb sind Blutuntersuchungen vor allem für den Ausschluss anderer Erkrankungen mit ähnlichem Beschwerdebild (v. a. rheumatische Erkrankungen und die eitrige Gelenkentzündung) sinnvoll. Gleiches gilt für die Untersuchung der Gelenkflüssigkeit mittels einer Gelenkspunktion, die nur in seltenen Fällen bei der Hüftarthrose erforderlich ist.
Die Gelenkspiegelung sollte heute nicht als Verfahren zur Diagnosestellung zur Anwendung kommen, sondern immer der Durchführung gezielter Behandlungsmaßnahmen vorbehalten bleiben. Mit der Kombination aus sorgfältiger Patientenbefragung, ärztlicher Untersuchung und entsprechenden Röntgenbildern lassen sich in den allermeisten Fällen mögliche Ursachen, vorliegendes Erkrankungsstadium und Behandlungsoptionen der Hüftarthrose feststellen.
Als Basisdiagnostik der Hüftarthrose dienen die ärztliche Befragung und die klinische Untersuchung des Patienten. Die Röntgenaufnahme ist das wichtigste bildgebende Untersuchungsverfahren zur Einschätzung möglicher Formstörungen und zur Bewertung des Arthrosegrades.