Operative Maßnahmen
Eine Entscheidung zur Operation ist dann sinnvoll, wenn mit konservativen Maßnahmen keine ausreichende Beschwerdelinderung erreichbar ist oder aber die begründete Hoffnung besteht, mit einem „vorbeugenden“ Eingriff den Verlauf der Arthrosekrankheit zu verlangsamen.
Es wird unterschieden in:
- gelenkerhaltende Operationen
(z. B. Knorpelchirurgie und Korrektur- bzw. Umstellungsoperationen), - ersatzlose Entfernung zerstörter Gelenke
(„Resektionsarthroplastik“), - Ersatz mit einem Kunstgelenk
(„Endoprothese“) und - Versteifungsoperation
- (Arthrodese).
An großen Gelenken wie z. B. dem Hüftgelenk führen sowohl die ersatzlose Entfernung als auch die Versteifung zu erheblichen Beeinträchtigungen, weshalb sie nur sehr selten durchgeführt werden und in diesem Rahmen keine Berücksichtigung finden.
Gelenkerhaltende Operationen können jedoch in frühen Arthrosestadien den Erkrankungsverlauf unter Umständen positiv beeinflussen, weshalb immer zu prüfen ist, ob ihre Anwendung möglich ist. In späteren Arthrosestadien dagegen steht vor allem die Schmerzbehandlung im Vordergrund, und hier spielt das künstliche Hüftgelenk eine wichtige Rolle.
Im Folgenden werden nur die wichtigsten Prinzipien der operativen Eingriffe angedeutet. Weiterführende Informationen sind in anderen Kapiteln der Dresdner Hüftschule enthalten.
Gelenkerhaltende Operationen
Gelenkspiegelung (Arthroskopie)
Eine Gelenkspiegelung ist grundsätzlich nur im Frühstadium der Hüftarthrose sinnvoll und kann z. B. bei Einklemmungserscheinungen und Blockierungen angezeigt sein, wenn bei der Voruntersuchung eine Gelenkmaus (Fachbegriff für freien Gelenkkörper) als Ursache festgestellt wurde. Auch belastungs- bzw. bewegungsabhängige Schmerzen als Folge von Abnutzungsschäden oder eines Einrisses der Gelenklippe lassen sich damit behandeln. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit zur Wiederanheftung oder bei irreversiblem Schaden auch zur Entfernung der geschädigten Gelenklippenanteile. Beim Hüftimpingement lassen sich störende Knochenvorsprünge damit beseitigen und eine Knorpelglättung lässt sich durchführen.
Sobald im Röntgenbild fortgeschrittene Arthrosezeichen vorliegen (z. B. ab Stadium 2),lässt sich im Regelfall mit einer Gelenkspiegelung keine dauerhafte Verbesserung mehr erreichen. Das mit einer Gelenkspiegelung verbundene Auswaschen von entzündungsfördernden Abbauprodukten des Knorpelstoffwechsels führt zwar gelegentlich zu einer kurzfristigen Erleichterung. Da sich jedoch die fortgeschrittene Abnutzung und die daraus resultierende Schmerzentstehung nicht ursächlich beheben lassen, muss mit der Wiederkehr der Beschwerden innerhalb weniger Wochen gerechnet werden. Damit sind sowohl der Aufwand als auch die potenziellen Risiken einer Operation nicht gerechtfertigt.
Biologische Maßnahmen zur Knorpelregeneration
Auch für Operationen zum Knorpelersatz gilt, dass sie nur in einem sehr frühen Stadium der Arthrose angewendet werden können. Wenn der Knorpelschaden auf einen sehr kleinen Bezirk begrenzt ist, kann ein Versuch unternommen werden, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu nutzen und eine Knorpelverpflanzung oder eine Anbohrung der freiliegenden Gelenkfläche vorzunehmen, damit wieder ein neuer Knorpelüberzug entsteht.
Umstellungsoperationen
Umstellungsoperationen sind größere Korrektureingriffe am gelenknahen Knochen, die zu einer veränderten Gelenkform und damit auch einer verminderten Belastung führen. Sie sind dann angezeigt, wenn z. B. eine Steilstellung der Pfanne oder eine Fehlstellung des Schenkelhalses vorliegt. Wie bei der Gelenkspiegelung gilt auch hier, dass noch keine fortgeschrittene Arthrose besteht. Bei höhergradiger Gelenkabnutzung bleiben Schmerzen häufig bestehen, auch wenn eine günstigere Stellung von Gelenkflächen durch eine Operation erzielt wurde. Zudem sollte sich der Patient für eine Korrekturoperation im jüngeren oder allenfalls mittleren Lebensalter (in der Regel bis zum 45. Lebensjahr) befinden, da die Behandlungsergebnisse im höheren Lebensalter eher ungünstig sind und hier mit einem Gelenkersatz gute Alternativen zur Verfügung stehen.
Gelenkersatz: Das „künstliche Hüftgelenk“
Wenn eine fortgeschrittene Hüftarthrose besteht (meist Schweregrad 3–4) und konservative Behandlungsmaßnahmen über einen angemessenen Zeitraum (z. B. ein halbes Jahr) nicht ausreichend wirksam sind, sollte der künstliche Gelenkersatz erwogen werden. Gerade bei der Hüftarthrose gehört die Implantation eines Kunstgelenkes zu den erfolgreichsten medizinischen Behandlungsverfahren. Sehr häufig können damit Schmerzen behoben, die Alltagsfunktionen wiederhergestellt und die Lebensqualität verbessert werden. Es gibt unterschiedliche Prothesenmodelle, Materialien und Verankerungstechniken (z. B. zementiert oder zementfrei) sowie auch verschiedene Operationsmöglichkeiten, welche vor der Operation von dem behandelnden Arzt erklärt werden. Etablierte Prothesen funktionieren meist über Jahrzehnte.
Wichtig ist, den richtigen Zeitpunkt für die Operation festzulegen. Einerseits sollte ein Gelenkersatz nicht zu früh durchgeführt werden, insbesondere wenn andere Behandlungsoptionen noch nicht ausgeschöpft sind. Andererseits sollte aber auch nicht das Endstadium der Erkrankung mit völliger Einsteifung des Gelenkes und hochgradiger Behinderung abgewartet werden, bevor der Entschluss zur Operation erfolgt. Die besten Ergebnisse lassen sich dann erzielen, wenn die Funktionseinschränkungen noch nicht zu gravierend sind, keine unrealistischen Erwartungshaltungen bestehen und der Patient über den Behandlungsablauf gut aufgeklärt ist.
Die Entscheidung zur Operation erfolgt schließlich in Abhängigkeit von der individuellen Situation des Patienten und wird mit dem behandelnden Arzt genau besprochen, wobei die technischen Abläufe und Risiken der Operation genauso geklärt werden wie die anschließende Versorgung und Nachbehandlung.
Ausführliche Informationen zur Durchführung des Eingriffs, Vor- und Nachbereitung sowie zu den möglichen Risiken finden sich auf der Internetseite der Dresdner Schule für Orthopädie und Unfallchirurgie: www.dresdner-ou-schule.de.
Eine Operation sollte erst dann erfolgen, wenn konservative Maßnahmen nicht mehr ausreichend helfen. Gelenkerhaltende Operationen, die ersatzlose Entfernung, der künstliche Gelenkersatz oder die operative Versteifung können zum Einsatz kommen. Der behandelnde Arzt entscheidet gemeinsam mit dem Patienten, welches Verfahren individuell am besten geeignet ist.