Ästhetische Chirurgie
In der Abteilung für Plastische Chirurgie und Handchirurgie führen wir sämtliche Eingriffe der Ästhetischen Chirurgie nach aktuellen Standards und unter maximalen Sicherheitsprämissen zugunsten unserer Patientinnen und Patienten durch.
Unter der Säule der Ästhetischen Medizin werden formverändernden Eingriffe zusammengefasst, die nicht zwingend medizinisch notwendig sind, sondern vor allem auf Wunsch der Patientin / des Patienten nach umfassender Untersuchung und Beratung durchgeführt werden.
Als universitäre Abteilung für Plastische Chirurgie und Handchirurgie grenzen wir uns ganz bewusst vom nicht rechtlich geschützten Begriff der Schönheitschirurgie ab. Ästhetische Chirurgie wird bei uns ausschließlich von erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie durchgeführt. Wir fordern von uns selbst ein Höchstmaß an Professionalität und sorgen bei unseren Patienten für ein Höchstmaß an Patientensicherheit.
Hinweis zur Folgekostenregelung nach ästhetischen Operationen
Als verantwortungsbewusste Ärzte der universitären Abteilung für Plastische Chirurgie am UKD empfehlen wir unseren Patienten vor einer ästhetisch motivierten, privatärztlichen, operativen Leistung stets den Abschluss einer Folgekostenversicherung. Diese sichert unsere Patienten für Fälle ab, in denen unvorhergesehene Komplikationen auftreten, die einer medizinischen Versorgung bedürfen. Nach aktueller Rechtsprechung und verankert im SGB 5 §52 werden die anfallenden Kosten für Folgebehandlungen nicht aus der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Selbstverständlich gehört eine Beratung zu Folgekosten und möglicher Absicherung für uns zu einer seriösen Beratung in der ästhetischen Medizin dazu.
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