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Allgemeine Informationen zur klinischen Sektionen

Was versteht man unter einer Sektion?

Ziel einer klinischen Sektion (auch Autopsie, Obduktion oder innere Leichenschau genannt) ist die Aufklärung von Grundleiden und Todesursache. Dabei soll auch der pathophysiologische Kausalzusammenhang deutlich gemacht werden.

Darüber hinaus dient die Sektion der Weiterbildung von Medizinstudenten, Ärzten in Weiterbildung und klinisch tätigen Ärzten. Sie ist ein bedeutender Baustein der Qualitätssicherung (als solcher auch im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben) und dient der Überprüfung ärztlichen Handelns im Hinblick auf Diagnose und Therapie. Zusätzlich liefern Sektionen wichtige Daten zur Epidemiologie sowie für die medizinische Forschung.

Sektionen sind unverzichtbar für die Qualitätssicherung der ärztlichen Behandlung. Die Dokumentation von Sektionsprotokollen, Bildern, histologischen Präparaten und konservierten Organen soll hierfür die Grundlage liefern. Regelmäßige klinische Obduktionen sind eine wesentliche Voraussetzung für den diagnostischen und allgemeinen medizinischen Fortschritt. Sie ermöglichen den Vergleich bewährter und neuer Therapiekonzepte und Medikamenten(neben)wirkungen, den Nachweis von Behandlungsfehlern wie auch die Entlastung von einem derartigen Vorwurf.“ (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Wer kann eine Sektion anfordern?

Eine klinische Sektion kann aus verschiedenen Gründen angefordert werden. Oberstes Ziel ist dabei, mehr über die Todesursache, Erbkrankheiten oder potenzielle, ansteckende Infektionen zu erfahren.

Für die klinische Sektion ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig, außer wenn es sich um Untersuchung einer meldepflichtigen Erkrankung handelt (siehe Sächsisches Bestattungsgesetz) oder wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten zugestimmt hat.

Eine Sektion kann von verschiedenen Personen oder Körperschaften angefordert werden. In der Regel erfolgt sie durch: 

  • die behandelnden Ärzte der Klinik
  • Berufsgenossenschaften
  • Angehörige (Antrag auf Privatsektion)
  • Gesundheitsamt

Im Gegensatz dazu werden rechtsmedizinische Obduktionen, geregelt durch die StPO, von der Staatsanwaltschaft angefordert oder andere Institutionen angeordnet, ggf. auch ohne Zustimmung der Angehörigen.

Wie wird eine Sektion durchgeführt?

Die zeitlich etwa 2 bis 4 Stunden andauernde Sektion umfasst eine äußere und eine innere Begutachtung eines Verstorbenen. Je nach Anforderung, Fragestellung und Einwilligung können sich solche Untersuchungen stark unterscheiden. Normalerweise folgt nach Eröffnung aller Körperhöhlen die Entnahme der inneren Organe zur Präparation und Gewinnung  kleiner Gewebestückchen für die feingewebliche Untersuchung. In bestimmten Fällen werden auch nur organspezifische Untersuchungen und eine gezielte Gewebeentnahme durchgeführt (Teilsektion).

Entnommene Proben werden mit Formalin fixiert und in Paraffin gebettet. Nach weiterer Aufarbeitung (z.B. Histologie und/oder Immunhistologie) erfolgt die mikroskopische Untersuchung der Gewebeschnitte. Alle Untersuchungen werden genauestens protokolliert. Der abschließende Obduktionsbefund unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Dieser wird in der Regel nur an den Antragsteller herausgegeben. Da es sich um einen medizinischen Befund handelt, ist es für Angehörige sinnvoll, sich die Ergebnisse der Obduktion von einem Arzt ihres Vertrauens erklären zu lassen.

Nach Abschluss der Sektion wird der Verstorbene, ähnlich wie nach einer großen Operation, so hergerichtet, dass für Angehörige eine Verabschiedung am offenen Sarg möglich ist.

Welche Erkenntnisse und Vorteile ergeben sich aus einer Sektion?

Das oberste Ziel einer Sektion ist die Aufklärung der Todesursache. Außerdem stellt diese Methode eine Validierung der Todesursachenstatistik dar, welche Voraussetzung für eine zielgerichtete Gesundheitsfürsorge ist. Die klinische Sektion soll darüber hinaus als "Steuerinstrument für denMitteleinsatz im Gesundheitssystem und [...] zur Überprüfung der Wirksamkeit gesundheitsfördernder Maßnahmen" (Zitat: Prof. Dr. J. Friedmann, Der Pathologe 2017 - 5; S. 356) dienen.

Die Resultate einer Sektion sind ebenso entscheidend für die Schulung der Kollegen in der Klinik, in Hinblick auf Qualitätssicherung und Überprüfung ärztlichen Handelns bezogen auf Diagnose und Therapie. Auf diese Weise soll die adäquate, allumfassende und gleichzeitig individuelle Patientenbetreuung stetig verbessert werden.

Auch für Angehörige können sich besondere Informationen ergeben, so zum Beispiel Hinweise auf genetische, metabolische oder infektiöse Erkrankungen. Darüber hinaus kann eine Sektion für Angehörige mögliche Zweifel auszuräumen oder Fragen zu beantworten. Bei Patienten mit einem anerkannten Berufsleiden (sog. Berufskrankheit) kann eine Sektion, angefordert durch die zuständige Berufsgenossenschaft, für die Klärung von Versorgungsansprüchen von Angehörigen entscheidend sein.

Kosten und Beerdigung?

Eine Sektion wird so durchgeführt, dass ein Bestattungsunternehmen den Verstorbenen zeitnah abholen kann. Eine wesentliche zeitliche Verzögerung hinsichtlich des möglichen Termins für das Abschiednehmen oder Bestattung entsteht daher nicht.

Eine Sektion hinterlässt keine oder nur wenige sichtbare Spuren, ähnlich wie nach einer großen Operation. Damit steht einer Verabschiedung am offenen Sarg nichts entgegen.

Die Kosten für eine Sektion werden von der anfordernden Klinik getragen. Kosten für die Angehörigen entstehen bei einer klinischen Sektion  nicht.

Bei einer Privatsektion ist eine ausdrückliche Einverständniserklärung zur Kostenübernahme durch den Angehörigen/ Antragsteller entscheidend. Die Kosten belaufen sich auf etwa 800 - 1000 € (Stand: 2017).

Sternenkinder

Als Sternenkinder werden Kinder bezeichnet, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben und ein Geburtsgewicht von weniger als 500 g aufweisen. Mit Hilfe des Vereins "Sternenkinder-Dresden e.V." besteht die Möglichkeit für Eltern auch diese Kinder beerdigen zu können.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern ist darüber hinaus eine pathologisch, anatomische Untersuchung dieser Kinder möglich, um Fragen hinsichtlich Fehlbildungen, Infektionen oder anderer zum Tode führender Grundleiden zu klären. Dies kann für die Begleitung der Eltern während der Verlustverarbeitung und für eine Beratung bezüglich eines möglichen Wiederholungsrisikos von Bedeututng sein.