Benutzerspezifische Werkzeuge

Lebendnierentransplantation

Das Transplantationsgesetz regelt seit 1997 in Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden sowohl bei Verstorbenen- als auch bei Lebendspenden. Die Forschungsgruppe ist seitdem an der psychologischen Evaluation (Begutachtung) von Paaren beteiligt, die eine Lebendnierenspende in Erwägung ziehen. Solch ein psychologisches Gutachten ist Voraussetzung zur Vorstellung bei der Ethikkommission, an die sich dann gegebenenfalls die Lebendnierentransplantation anschließen kann. Im Rahmen dieser psychologischen Begutachtung werden seit 2011 von den potenziellen Spendern und Empfängern umfangreiche Daten erfasst. Dazu gehören u. a. das psychische Befinden, die Lebensqualität, das körperliche Befinden, die Persönlichkeit, die erlebte soziale Unterstützung und die Partnerschaftsqualität. Diese Daten werden vor der Transplantation ein halbes Jahr, zwei und fünf Jahre danach erhoben. Weiterhin werden die subjektiv wahrgenommene Güte der Transplantation und die Compliance von Spendern und Empfängern erfasst. Die Daten zeigen vor Transplantation eine hohe körperliche Belastung, vor allen Dingen der Empfänger, die sich nach der Transplantation dem Niveau der Spender angleicht. Insgesamt profitieren auf allen untersuchten Ebenen vor allem die Nierenempfänger, während bei den Nierenspendern das Befinden gleich bleibt oder sich in einigen Teilbereichen auch leicht verschlechtern kann. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei die Transplantatfunktionen. Im Rahmen der Forschungen zur Transplantationspsychologie wurde auch eine retrospektive Befragung aller Lebendnierenspende-Paare seit 1997 in Dresden durchgeführt. Es erfolgte weiterhin eine vergleichende Untersuchung von Patienten, die eine Lebendnierentransplantation anstreben, und Dialysepatienten, die derzeit nicht für eine (Lebend-)transplantation vorgesehen sind.

Kontakt:

Prof. Dr. Hendrik Berth

Tel.: 0351 458-4028

E-Mail: hendrik.berth@uniklinikum-dresden.de