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Angio- und Phlebographie

Im Folgenden finden Sie Informationen zur arteriellen und venösen Gefäßdarstellung.

Angiographie und minimal-invasive Therapie

Die Angiographie dient zur Darstellung der Gefäße im Körper. Hierfür stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Die Dopplersonographie (Ultraschall), die CT-Angiographie (CT = Computertomographie), die MR-Angiographie (MR = Magnetresonanztomographie) sowie die DSA (digitale Subtraktionsangiographie). Bis auf die DSA sind alle genannten Verfahren nicht-interventionell, das heißt zur Durchführung einer CT- bzw. MR-Angiographie wird lediglich ein venöser Zugang, ähnlich einer Blutabnahme, benötigt, für eine Dopplersonographie entfällt auch dies. Bei der DSA handelt es sich um die invasive (d. h. mit einer Punktion verbundene) Darstellung von Gefäßen mit Kathetern und Kontrastmittelgabe. Die zusätzliche Behandlung von angiographisch erhobenen Befunden (z. B. Gefäßengstellen) wird als minimal-invasive Therapie bezeichnet.

Die DSA muss in bestimmten Fällen erfolgen, wenn die nicht-invasiven Verfahren nicht ausreichend für die Gefäßdarstellung sind. Wie auch bei der CT-Angiographie erfolgt die Gefäßdarstellung in der DSA mit Hilfe von Röntgenstrahlung und Kontrastmittel. Um Gefäße mittels DSA darzustellen, muss zuerst ein Zugang zum Gefäßsystem geschaffen werden. Dies erfolgt in den meisten Fällen durch die Punktion eines Gefäßes in der Leiste, manchmal auch im Bereich der Ellenbeuge. Um dies möglichst schmerzfrei durchführen zu können, erhalten Patientinnen und Patienten vorher eine lokale Betäubung der Punktionsstelle. Die weitere Durchführung der Angiographie ist dann schmerzfrei.

Über den Gefäßzugang werden dann verschiedene feine Drähte und Katheter eingeführt und das Gefäßsystem bzw. Veränderungen des Gefäßsystems dargestellt. Falls nötig und möglich, kann in gleicher Sitzung auch eine Behandlung von Gefäßerkrankungen, beispielsweise von Gefäßverschlüssen oder Engstellen, erfolgen (interventionelle Angiographie).    

Angiographie_Beckenachsen Angiographie_Fuss

(Angiographie-Aufnahmen: Bauchaorta und Übergang Beckenarterien li., Fußarterien re.)

    

  

Technische Grundlagen der Angiographie

Bei der Angiographie handelt es sich um ein projektionsradiographisches Verfahren. Technisch besteht grundsätzlich kein Unterschied zwischen einer Angiographieanlage und einem Durchleuchtungsgerät. Allerdings ist die Angiographieanlage in der Lage, wesentlich mehr Aufnahmen pro Sekunde zu erzeugen. 

Das Angiographiegerät besteht aus einem beweglichen Untersuchungstisch und einer Röntgenröhre mit Bildverstärker, die meist in C-Bogen-Anordnung montiert sind. Während der Untersuchung wird dieser C-Bogen häufig um oder entlang der Patientinnen und Patienten bewegt, um die Gefäße aus verschiedenen Betrachtungswinkeln oder auf einer längeren Strecke zu erfassen.

     

Indikation

Zu alleinig diagnostischen Zwecken ist aufgrund der hohen Qualität von computertomographischen oder magnetresonanztomographischen Untersuchungen die Angiographie häufig nicht mehr notwendig. Sinnvollerweise wird die Indikation zur Angiographie gemeinsam von den zuweisenden Ärztinnen und Ärzten mit den durchführenden Radiologen / Radiologinnen gestellt. So wird gewährleistet, dass Patientinnen und Patienten die für die Fragestellung am besten geeignete Untersuchung erhalten.

Typische Indikationen zur Angiographie sind:

  • periphere vaskuläre Verschlusskrankheit mit deutlicher Gehstreckeneinschränkung (Gehstrecke weniger als 200 m, Fontaine-Stadium II-b) zur Vorbereitung einer minimal-invasiven radiologischen Intervention (z.B. Ballon-Aufdehnung) oder chirurgischen Maßnahme
  • nicht beherrschbarer Bluthochdruck - Nachweis bzw. Ausschluss einer Nierenarterienstenose
  • Darstellung von Organgefäßen (z. B. Leber) zur Operations- oder Interventionsvorbereitung.

   

Strahlenbelastung

Die Strahlenbelastung moderner Angiographieanlagen ist äußerst gering. Bei vergleichbarer Durchleuchtungsdauer bzw. Aufnahmeanzahl konnte die Strahlenbelastung um ca. 80% im Vergleich zu älteren Geräten gesenkt werden. Grundsätzlich wird vor jeder Untersuchung der medizinische Nutzen gegen die eventuellen Risiken der geringen Strahlenbelastung abgewägt.

   

   

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