Allgemeine Kriterien für eine Cochlea-Implantation
Schwerer bis völliger Schallempfindungshörverlust bei Kindern und Erwachsenen, der trotzt optimaler Anpassung konventioneller Hörgeräte unbefriedigend kompensiert werden kann
Bei Bestätigung eines angeborenen schweren Hörverlusts ist die Implantation im ersten Lebensjahr möglich und wird in Dresden bei entsprechenden Befunden auch simultan durchgeführt - beide Ohren werden in einer Operation versorgt.
Keine medizinischen Kontraindikationen
Hohe Motivation und angemessene Erwartungen
Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an die Operation