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01. Juni 2024

ASV Hauttumoren: Informationen für Einweisende und Patienten

Information für Patienten unter Therapie am Hauttumorzentrum

Die Versorgung von Patient*innen mit schweren und/oder seltenen Erkrankungen oder komplizierten Verläufen erfordert die Betreuung durch ein hochqualifiziertes, interdisziplinäres Ärzteteam und sehr oft auch spezielle diagnostische Möglichkeiten.

Um diese umfassende Patientenversorgung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die ASV (= Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) geschaffen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird.

Am Universitätsklinikum Dresden – neben anderen ASV-Teams – arbeitet ein ASV-Team Hauttumoren unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Friedegund Meier, Leiterin des Hauttumorzentrums am NCT/UCC.

In dieser ASV werden Patient*innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit bösartigen Hauttumoren, beispielsweise mit Melanom oder Merkelzellkarzinom, aufgenommen, wenn sie eine multimodale Therapie benötigen. Im Rahmen der ASV wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die am Universitätsklinikum und im NCT/UCC seit Jahren engagiert betrieben wird, weiter gestärkt.

Alle Patient*innen unter laufender Therapie sind aufgefordert, eine spezielle Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt mitzubringen:

Hinweis für Überweisende:  ASV-fähig sind die Hauttumor-Diagnosen C43, C44, C46 (nicht HIV-ind.), C51, C60, C63.2 (jeweils nur bei malignen Melanomen), C80.0 sowie die kutanen Lymphome C82, C83, C84, C85, C86 und C86.


Patient*innen unter
Nachsorge, bei Erstvorstellung/Zweitmeinung, für Besucher*innen der Sprechstunde für organtransplantierte Patient*innen sowie in weiteren begründeten Fällen bringen bitte eine Überweisung zur kurativen Behandlung mit.

Für Rückfragen stehen wir gern unter 0351 458-2290 oder per zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitwirkung!

  

Mehr Informationen:
Patienteninformation zur Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
(Link zur Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses)