Informationen für Projektpartner
Das VERSORGUNGSNETZ „SICHERE GEBURT“ schließt ambulante und stationäre Einrichtungen unterschiedlicher Versorgungsstufen Ost-Sachsens mit dem Ziel zusammen, eine strukturierte, fächerübergreifende und interdisziplinäre Versorgung der Schwangeren, des Neugeborenen und deren Familien unter Berücksichtigung der medizinischen und psychosozialen Dimensionen anzubieten. Als regionaler perinatalmedizinischer Kompetenzverbund ermöglicht es – transsektoral, multidisziplinär und interprofessionell – die konkrete Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ und gewährleistet hohe Versorgungsicherheit in der Region. Zum Erreichen der Ziele des VERSORGUNGSNETZ „SICHERE GEBURT“ werden insgesamt 5 Interventionsbündel bei den beteiligten Partnern etabliert.
FAQ
Einschlusskriterien
- Können privatversicherte Patientinnen oder Kinder mit Privatversicherung eingeschlossen werden?
Das ist leider nicht möglich. Das Projekt bezieht sich in Konzeption und Vergütung nur auf gesetzlich Versicherte Personen.
- Welcher Zeitpunkt (Aufnahme, erster Kontakt, ...) gilt für den Einschluss in das Versorgungsnetz als maßgeblich?
Formell gilt das Unterschriftsdatum der Einwilligungserklärung.
Klinisch sind folgende Daten relevant:
Einschlussdaten:
- IB#1: Diagnosestellung bzw. Datum einer Überweisung ans PNZ-UKD
- IB#2: Datum der Reanimationssituation
- IB#3: Zeitpunkt des Keimnachweises oder der antibiotischen Therapie
- IB#4: Zeitpunkt der Indikation einer möglichen Verlegung
- IB#5: Aufnahmedatum - Wie wird mit Kindern verfahren, die in zwei unterschiedlichen Phasen aufgenommen werden (z.B. IB#2 in der Kontrollphase und IB#3 in der Interventionsphase)?
Es ist kein Wechsel der einzelnen Patientinnen oder Kinder von der Kontroll- in die Interventionsphase möglich. So bleiben z.B. Kinder, die in der Kontrollphase in IB#2 eingeschlossen wurden auch bei einer späteren antibiotischen Therapie (IB#3) in der Kontrollgruppe. Die Kinder werden anhand ihres Geburtstages in Kontroll- bzw. Interventionsphase eingeteilt.
- Wie wird mit Patientinnen oder Kindern verfahren, die zum Ende der Projektphase aufgenommen werden?
Diese sollten bis zum Ende der Intervention weiterverfolgt werden, ggf. über die Projektphase hinaus.
Join
- Welche technischen Voraussetzungen sind für die telemedizinischen Interventionen notwendig?
Neben einer stabilen Internetverbindung benötigen Sie mindestens ein Endgerät. Join läuft als App auf iOS (Apple) und Android. Außerdem kann es im Browser unter https://web.join-me.biz genutzt werden Bei Fragen kontaktieren Sie gerne uns oder den Join-Helpdesk.
Dokumentation und Abrechnung
- Wie gehe ich vor, um neue Projektdokumente zu erhalten?
Bitte kontaktieren Sie uns unter: info-sichereGeburt
IB-spezifische Fragestellungen
- (IB#2) Welche Endgeräte sind für die Telereanimation empfohlen?
Wir empfehlen im Kreißsaal die Nutzung eines dedizierten Mobilgeräts, das vor Ort bleibt. Da wir aber noch begrenzt Erfahrungen haben und die Umstände sich von Klinik zu Klinik unterscheiden, bitten wir um direkte Rücksprache mit uns. (Nach Medizinprodukterecht ist allgemein zu beachten, dass im sog. Patientenbereich die Geräte möglichst ohne Netzteil betrieben werden sollten, da sonst entsprechende Entkopplungen vorgenommen werden müssten.)
- (IB#2) Worauf sollte die Kamera bei der Telereanimation gerichtet sein?
Wir empfehlen die Ausrichtung der Kamera auf das Kind bzw. die Erstversorgungseinheit. Das Monitoring muss dabei nicht sichtbar sein. Wichtig ist eher, dass ein Überblick über das Kind und die Gesamtsituation dargestellt wird.
- (IB#3) Sollen alle Kinder, die die Einschlusskriterien erfüllen, sofort eingeschlossen werden?
Alle Kinder sollten innerhalb von 48 h nach Beginn einer antibiotischen Therapie ein infektiologisches Konsil erhalten. Wir bitten daher um zeitnahen Einschluss (inkl. Aufklärung der Eltern) der Kinder.
- Wie ist die Vorgehensweise am Wochenende/ in Zeiten mit hoher Dienstbelastung?
Wir verstehen, dass dies am Wochenende von der Dienstbelastung abhängig gemacht werden muss, weswegen wir in diesen Fällen um zeitnahe Kontaktaufnahme im Regelbetrieb bitten.
(IB#5) Wie genau sind "ausreichende Deutschkenntnisse" definiert?
Um eine bestmögliche und individuelle Aufklärung durch unser psychosoziales Team zu gewährleisten, bitten wir zu verstehen, dass dies aktuell nur mit ausreichend Deutschkenntnissen möglich ist. Als Faustregel gilt, dass Aufklärung und Einwilligung ohne Dolmetscherin oder Dolmetscher möglich sein sollten. (Wir verstehen, dass diese Situation nicht optimal ist und arbeiten daran, unsere Angebote auch auf anderen Sprachen zu realisieren.)
Evaluation