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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden soll. Unternehmen werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber ihren Zulieferern und im eigenen Unternehmen umzusetzen gilt.

Die Hochschulmedizin Dresden und ihre verbundenen Unternehmen bekennen sich zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und kommen der Verantwortung zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach.

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

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Risikomanagement

Die Grundlage der Errichtung des Risikomanagements bildet die Risikoanalyse, welche regelmäßig und anlassbezogen innerhalb des eigenen Unternehmens und bezogen auf unsere Zulieferer durchgeführt wird. Sollten wir trotz präventiver Maßnahmen die Verwirklichung von Risiken festgestellen, werden angemessene Abhilfemaßnahmen getroffen.

Compliance Verhaltenskodex

Nach unserem Compliance Verhaltenskodex sind die Beschäftigten verpflichtet, in ihrem Arbeitsumfeld die geltenden Gesetze einzuhalten. Ebenso bekennen wir uns zur Verantwortung gegenüber dem Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit unternehmerischer Entscheidungen.

Gleichermaßen erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie geltendes Recht einhalten, die Menschenrechte und die Umwelt schützen und branchenspezifische Kodizies beachten.

Bei drohenden oder bereits eingetretenen Missachtungen behalten wir uns die Einleitung geeigneter Maßnahmen vor.

Jahresbericht

Die Hochschulmedizin Dresden erstellt ab dem Jahr 2024 jährlich einen Bericht zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Meldestelle

Über das Beschwerdeverfahren haben Zulieferer und Beschäftigte aber auch Patient*innen und sonstige Personen die Möglichkeit, eine Meldung zu (drohenden) Rechtsverletzungen der Menschenrechte oder umweltbezogenen Pflichten im Sinne des Lieferketterfaltspflichtengesetzes per E-Mail oder über unser Hinweisgebermeldesystem „Carus Transparent“ vertrauensvoll – und auf Wunsch anonym - abzugeben. So haben wir die Möglichkeit, Risiken oder drohende Verstöße frühzeitig festzustellen und gegebenenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Jedem Hinweis wird vertrauensvoll nachgegangen, selbst wenn er sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Wir möchten jedoch gleichermaßen darauf hinweisen, dass vorsätzlich falsch abgegebene Meldungen rechtliche Maßnahmen nach sich ziehen können.

Dieses System dient nicht der Abwendung von Notfällen oder Gefahrenlagen!

Kontakt

Dr. Eliette Gondoin, LL.M.
Compliance- und Antikorruptionsbeauftragte
Universitätsklinikum Dresden
Fetscherstr. 74
01304 Dresden