Der 10. Personalrates des UKD 2021 - 2026
Der Personalrat des Universitätsklinikums „Carl Gustav Carus“ der TU Dresden ist die gewählte Mitarbeitervertretung für über 8000 Mitarbeiter. Er besteht aus 21 Personalratsmitgliedern und wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten neu gewählt. Er vertritt Arbeitnehmer und Beamte. Diese Vertretungsfunktion beinhaltet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung und soll zum einen dem Wohl der Beschäftigten und zum anderen der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben dienen.
Die Grundlage unserer Arbeit ist die am 19. Oktober 2023 novellierte Fassung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG), sowie weitere Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen.