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Allgemeine Aufgaben

Allgemeine Aufgaben des Personalrates nach Personalvertretungsgesetz § 73

  •  Pflicht darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen,  
    Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen 
     eingehalten und durchgeführt werden.
  •  Beschwerden Beschäftigter entgegenzunehmen und bei 
     Berechtigung auf deren Erledigen hinzuwirken
  • Anhörungen zu Personalanforderungen und Haushaltsvoranschlag
  •  Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter  
     und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älteren  Personen zu
     fördern
  • Anhörungen vor grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren
  • Anhörungen vor Neu-, Um- und Erweiterungsbauten