Allgemeine Aufgaben
Allgemeine Aufgaben des Personalrates nach Personalvertretungsgesetz § 73
- Pflicht darüber zu wachen, dass Gesetze, Verordnungen,
Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
eingehalten und durchgeführt werden. - Beschwerden Beschäftigter entgegenzunehmen und bei
Berechtigung auf deren Erledigen hinzuwirken - Anhörungen zu Personalanforderungen und Haushaltsvoranschlag
- Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter
und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älteren Personen zu
fördern - Anhörungen vor grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren
- Anhörungen vor Neu-, Um- und Erweiterungsbauten