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Transplantationsbeauftragte am UKD

Eine Gemeinschaftsaufgabe

Die moderne Medizin eröffnet viele Behandlungsmöglichkeiten, die noch vor wenigen Jahrzehnten kaum vorstellbar gewesen wären. Jedoch stößt auch die Medizin leider oft noch an ihre Grenzen. Verstirbt ein/e PatientIn trotz aller Bemühungen, unwiderruflich am Hirntod, d.h. durch einen Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, ist die Klinik verpflichtet dies unverzüglich an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden. Die DSO fungiert als Koordinierungsstelle im Rahmen einer möglichen Organspende.

Die Organspende ist in Deutschland als Gemeinschaftsaufgabe definiert und auf die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten angewiesen. Übergeordnetes Ziel hierbei ist es, möglichst vielen Patienten auf der Warteliste durch die Transplantation mit einem geeigneten Spenderorgan zu helfen.

Dabei unterliegen wir in allen Schritten dem Willen des Verstorbenen.

Aufgaben und Ziele der Transplantationsbeauftragten

Die Transplantationsbeauftragten des Uniklinikums Dresden setzen sich aus einem interdisziplinären Team von Ärzt*innen, Psycholog*innen und Pflegekräften zusammen. In dieser Funktion sind wir unmittelbar der ärztlichen Leitung des Krankenhauses unterstellt, bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben unabhängig und unterliegen keinen Weisungen. Wir sind dem Willen des Verstorbenen und seiner Familie verpflichtet. Haben diese den Wunsch formuliert, Organe nach dem Tod zu spenden, um anderen Menschen zu helfen, ist es unser Anliegen diesen Willen mit größter Sorgfalt und Verantwortung umzusetzen. Der würdevolle Umgang mit dem Verstorbenen ist oberstes Gebot im gesamten Organspendeprozess.

Sollte der/die Verstorbene zu Lebzeiten seinen/ihren Willen nicht schriftlich festgehalten haben, nehmen wir eine beratende Funktion ein. Diese Gespräche mit den nächsten Angehörigen erfolgen stets ergebnisoffen, um eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu finden. Da eine solche Situation die meisten Angehörigen völlig unvorbereitet trifft, steht ihnen eine psychologische Unterstützung zur Seite. Dies kann hilfreich sein, um in einer solch unvorbereiteten Situation möglichen Gefühlen der Überforderung zu begegnen und handlungsfähig zu bleiben.

Alle an der Beratung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. Allen Angehörigen steht, auch längerfristig, ein Betreuungsangebot, ärztlich oder psychologisch, zur Verfügung.

Des Weiteren gehören zu den wichtigsten Aufgaben des Transplantationsbeauftragten:

  • Die Sicherstellung der Meldung potentieller Organspender.
  • Die angemessene Begleitung und Betreuung der Angehörigen von Patienten mit drohendem oder bestätigtem Hirntod (irreversibler Hirnfunktionsausfall, IHA).
  • Die Erstellung von Zuständigkeiten und Handlungsabläufen für den Bereich Organspende und Organentnahme im Krankenhaus.
  • Die regelmäßige Aufklärung und Information des ärztlichen und pflegerischen Personals im Krankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende.

Aktuelle Veranstaltungen: 

Pflegetag Organspende am 18.09.2024 

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu oder an die Transplantationsbeauftragten haben, können Sie sich direkt an die Koordinatorin des Teams wenden:

Stephanie May

Koordinatorin des Teams der Transplantationsbeauftragten

0351-458 19532

Unser Team

Transplantationsbeauftragte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

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Dr. med. Anne Trabitzsch, MBA

Leitung des Teams der Transplantationsbeauftragten

  • Oberärztin ZCH-ITS
  • Fachärztin Chirurgie, Unfallchirurgie, Notfallmedizin, Intensivmedizin

0351 458-18261


Stephanie May

Koordinatorin des Teams der Transplantationsbeauftragten

0351-458 19532


Transplantationsbeauftragter der NEU-ITS (Neurologische ITS)

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Prof. Dr. med. Kristian Barlinn, MSc

Oberarzt Neurologische ITS

  • Stellvertretender Transplantationsbeauftragter Arzt des Universitätsklinikums Dresden
  • Facharzt für Neurologie, Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Geriatrie, Palliativmedizin

 


Transplantationsbeauftragter der ANE-ITS (Anästhesiologische ITS)

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Dr. med. Axel Rand, DESAIC

Oberarzt ANE-ITS


Transplantationsbeauftragter der ZCH-ITS (Chirurgische ITS)

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Dr. med. Markus Dengl

Oberarzt ZCH-ITS

  • Facharzt für Neurochirurgie
  • Zusatzbezeichnung (neurochirurgische) Intensivmedizin
  • Stellvertretende Leitung chirurgische Intensivstation
  • Konsilarzt der DSO


Transplantationsbeauftragter der ZIM-ITS (Internistische ITS): Dr. Schneider

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Dr. med. Ralph Schneider

Oberarzt Innere ITS


Transplantationsbeauftragter der KIK-ITS (Neonatologische und Pädiatrische ITS): Dr. Brandt

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Dr. med. David Brandt

Facharzt Pädiatrische ITS


Psychologische Transplantationsbeauftragte

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Dipl. Psych. Josephin Jahnke

Psychologische Transplantationsbeauftragte


Pflegerische Transplantationsbeauftragte

Annegret Scholze

Pflegerische Transplantationsbeauftragte

  • Fachkrankenschwester ZCH-ITS


Marlen Haase

Pflegerische Transplantationsbeauftragte

  • Fachkrankenschwester ZCH-ITS


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Annett Fasold

Pflegerische Transplantationsbeauftragte

  • Fachkrankenschwester ANE-ITS


Ablauf einer Organspende

Hirnschädigung

Eid des Hippokrates: Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Das Ziel medizinischen Handelns ist es primär, Patienten zu heilen, Leid und Schmerz zu lindern und das Leben des Patienten zu retten. Jedoch können Erkrankungen oder Unfallfolgen so schwerwiegend sein, dass dies nicht möglich ist, zum Beispiel bei ausgedehnten Hirnblutungen und schwersten Kopfverletzungen.

Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHAD)

Voraussetzung für eine Organspende ist der medizinische Nachweis des Zustandes des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer wird durch zwei qualifizierte Ärzte der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen (umgangssprachlich Hirntod) festgestellt. Die untersuchenden ÄrztInnen dürfen nicht an der Entnahme oder Transplantation der Organe des Spenders beteiligt und keiner der daran beteiligten ÄrztInnen darf ihnen weisungsbefugt sein.

Angehörigenbegleitung und -gespräch

Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls und somit des Todes, sowie die Zustimmung, bestenfalls in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung, sind Voraussetzungen, eine Organspende realisieren zu können. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten, seinen Wunsch, die Organspende betreffend, nicht schriftlich festgehalten haben, werden die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Während der schweren Zeit des Aufenthaltes auf der Intensivstation und auch danach, werden die Angehörigen durch Psychologen unterstützt und begleitet.

Meldung möglicher Organspender an die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation)

Ist der unwiderrufliche Ausfall aller Hirnfunktionen (Hirntod) bestätigt, wird die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), welche laut Transplantationsgesetz als Koordinierungsstelle festgelegt wird, telefonisch über den möglichen Organspender informiert. Diese Meldung ist für alle Krankenhäuser gesetzlich verpflichtend. Die KoordinatorInnen der DSO-Regionen sind bundesweit an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr für die ÄrztInnen der Krankenhäuser erreichbar. Zur Koordinierung einer Organspende kommt ein MitarbeiterIn in das, den Organspender meldende, Krankenhaus.

Notwendige Untersuchungen vor Organentnahme

Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden durch die Koordinatoren der DSO alle wichtigen Informationen aus der Krankengeschichte des Spenders zusammengetragen und die notwendigen Untersuchungen, wie zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen der Organe, eingeleitet. Eine Organtransplantation kann bei bestimmten vorliegenden Infektionen oder Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Entscheidend für eine Organspende sind der Gesundheitszustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Es gibt kein Höchstalter für eine Organspende.

Übermittlung der Patientendaten durch die DSO an Eurotransplant

Nach Erhebung aller relevanten Informationen und Daten, wie beispielsweise Labordaten und organspezifische Befunde durch den DSO-Koordinator, werden diese an, wie im Transplantationsgesetz festgelegt, die vermittelnde Stelle Eurotransplant, weitergeleitet. Nach klar definierten Kriterien (Dringlichkeit, Erfolgsaussichten und weitere medizinische Kriterien) werden durch Eurotransplant, nach Abgleich aller notwendigen Parameter mit denen der Wartelistenpatienten, die Organe vermittelt.

Organentnahme

Wenn die geeigneten Organe durch Eurotransplant vermittelt wurden, wird durch die DSO Koordinatoren die Organentnahme organisiert und vorbereitet. Dazu werden Entnahmeteams in das Krankenhaus, in dem der Organspender betreut wird, geholt. Erst dann kann die Organentnahme starten.

Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm, sowie Gewebe (wie Hornhaut, Knorpel und Herzklappen). Die Gewebeentnahme erfolgt nach der Entnahme der Organe durch Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Gewebespende (DGFG), wenn auch, zusätzlich zur Zustimmung zur Organspende, eine Zustimmung zur Gewebespende vorliegt.

Die Entnahme der Organe erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Im Anschluss werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen. Es besteht nach der Organentnahme für die Angehörigen die Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.​

Organtransport

Die entnommenen Organe werden schnellstmöglich, zum Teil direkt vom Entnahmeteam, in das Transplantationszentrum zum Empfänger verbracht. Dies kann je nach Entfernung mit Auto, Hubschrauber oder auch Flugzeug geschehen. Von der optimalen Transportlogistik, das heißt der Zeitspanne der Entnahme bis zur Transplantation, hängt entscheidend die Funktionsfähigkeit des Organes und damit auch das Ergebnis der Transplantation der Organe für den Empfänger ab.

Mit der Übergabe der gespendeten Organe an das Ärzteteam vor Ort, enden die Aufgaben der DSO-Koordinatoren im Organspendeprozess.

Transplantation

Das Transplantationszentrum hat den Empfänger bereits über das zur Verfügung stehende Organ informiert und die Operation vor Ort vorbereitet, so dass die Transplantation unverzüglich beginnen kann.

Weitere Informationen zum Ablauf einer Organspende in Deutschland finden Sie auf der Seite der Deutschen Stiftung für Organtransplantation >>

Fakten zum Thema Organspende

Willensbekundung

Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Voraussetzung für eine Organspende ist neben dem zweifelsfrei festgestellten irreversiblen Hirnfunktionsausfall nach den Richtlinien der Bundesärztekammer auch die Zustimmung des Verstorbenen. Vor einer möglichen Organspende werden in jedem Fall Gespräche mit den Angehörigen geführt, auch wenn eine Zustimmung vorliegt. Da bislang nur relativ wenige Menschen zu Lebzeiten eine schriftlich dokumentierte Entscheidung zur Organspende getroffen haben, werden in rund neun von zehn Fällen jedoch die Angehörigen um eine Entscheidung nach dem mündlichen oder dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gebeten. Ziel des Angehörigengesprächs ist es dann, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen.

Aktuelle Zahlen

Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im Jahr 2022 in Deutschland 869 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Das sind 64 Organspenderinnen und -spender weniger als im Jahr zuvor.
Auch die Anzahl der entnommenen Organe sank von 2.905 im Jahr 2021 auf 2.662 im Jahr 2022.
Derzeit stehen rund 8.500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Die meisten Patientinnen und Patienten, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, warten auf eine Nierentransplantation, einige auf eine kombinierte Transplantation von mehreren Organen. 2021 wurden etwa 4.600 Personen neu auf die Warteliste aufgenommen. 826 Personen auf der Warteliste sind 2021 verstorben.

2022 konnten 2.695 Menschen durch die Transplantation ein oder mehrerer Organe medizinisch geholfen werden. 2021 waren es 2.853 Patientinnen und Patienten, die ein oder mehre gespendete Organe transplantiert bekommen konnten. 

Häufig werden bei einer Zustimmung zur Organspende mehrere Organe entnommen. 2021 wurden pro Spenderin oder Spender durchschnittlich 3,1 Organe entnommen und transplantiert. Seit dem Jahr 1963 wurden in Deutschland dank Organspende über 146.000 Organe verpflanzt.

Links und weitere Informationen