
Modellvorhaben Genomsequenzierung
Das Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V (offizielle Bezeichnung: „Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen“ gemäß § 64e SGB V) ist eine bundesweite Initiative, durch die die Genommedizin in die Routineversorgung der Unikliniken implementiert werden soll. Mit dem Start des Modellvorhabens im Herbst 2024 können Patient:innen, die an einer Seltenen Erkrankung oder einer (erblichen) onkologischen Erkrankung erkrankt sind, in Dresden am Modellvorhaben Genomsequenzierung teilnehmen und eine Analyse des gesamten Erbguts zur Klärung ihrer Krankheitsursache erhalten. Die dabei anfallenden Kosten werden sowohl bei gesetzlich versicherten als auch bei privat versicherten Patient:innen erstattet. Eine Ausweitung auf weitere Indikationsgebiete ist erst nach der Überführung der Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben in die breite Routineversorgung zu erwarten.
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